Kennen Sie Ihren Förderanspruch?
Informationen und Links zu Zuschüssen für Kauf, Neubau und Renovierung sowie für das Ansparen von Eigenkapital.

Sie planen eine konkrete Investition? Sie möchten sparen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen? Zunächst ist es wichtig herauszufinden, welche Förderungen für Sie tatsächlich in Frage kommen. Die wichtigsten Fakten habe ich für Sie auf einer Seite zusammengetragen.
Mit einem Klick zum Überblick
Wählen Sie Ihr Thema:
Kauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen bestimmt das Baujahr maßgeblich Ihre Möglichkeiten zur Förderung. Für einen Kauf vom Bauträger gelten die gleichen Bedingungen wie beim Neubau. In Abhängigkeit davon wann Ihr Bauträger das Projekt geplant hat kann es auch vorkommen, dass die Förderlandschaft zum Zeitpunkt der Planung (oft ein oder zwei Jahre in der Vergangenheit) gültig ist. Im Zweifelsfall unterstütze ich Sie gerne bei der Abstimmung.
Für den reinen Kauf von Immobilien ohne zusätzliche Sanierung gibt es aktuell nur bei der Bayern LABO wirklich lohnende Fördermöglichkeiten. Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 ein neues Förderprogramm für den Erwerb von gebrauchten Immobilien durch junge Famlien und für die Umwidmung Gewerbeimmobilien in Wohnraum eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich diese Förderprogramme für Sie lohnen. Details kläre ich mit Ihnen gerne im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Stand 10/24).
Achtung beim Kauf von Gebrauchtimmollien:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie von gesetzlichen Sanierungspflichten betroffen. Maßgeblich dafür ist nicht unbedingt das Baujahr, sondern der Zustand der Immobilie bzw. der verbauten Heizung. Gerne prüfe ich für Sie beim Kauf Ihrer Immobille individuell nach, ob Sie einer Sanierungspflicht nachkommen müssen. Details zu den gesetzlichen Pflichten finden Sie auch in diesem Artikel zusammengestellt.

Wohnungsbauprogramm, Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerbszuschuss
Insbesondere junge Familien haben beim Erwerb der ersten eigenen Immobilie, sofern diese im Bundesland Bayern liegt, die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO (Bayerische Landesbodenkreditanstalt). Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen aber schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Zweiterwerbszuschuss von bis zu 50.000,- EUR, zusätzliche 7.500,- EUR Zuschuss pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 10/24, siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung und Abstimmung mit Ihrer zuständigen Behörde.

296 – Klimafreundlicher Ersterwerb im Niedrigpreissegment
Grundsätzlich können Sie, sofern Ihr Bauträger für die Einhaltung der Vorschriften sorgt, beim Ersterwerb einer Wohnung das Programm „296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ nutzen. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist ein Neubau in einem von der KfW pro Bundesland festgelegten Preisrahmen. Zusätzlich müssen strenge Vorgaben der KfW zur Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von Ihrer geplanten Wohnfläche eingehalten werden. So sind Sie z.B. ab 85 m² Wohnfläche verpflichtet, vier 4 Wohnräume von mindestens 10 m² bis maximal 15 m² vorweisen – Küche / Wohnküche, Bad und Flur zählen nicht!
Pro Wohneinheit haben Sie Anspruch auf eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000,- EUR. Für die Beantragung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen. Beim Ersterwerb einer Wohnung übernimmt Ihr Bauträger diese Kosten in der Regel für Sie (Stand 10/24).

308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
Für den Fall, dass Sie den Erwerb und die spätere Renovierung Ihrer ersten, eigenen Immobilie planen, hat die KfW im Herbst 2024 eine neue Förderung geschaffen. Voraussetzung für die Zulassung zum Programm „308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ ist, dass in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und dass Sie die Einkommensgrenzen einhalten können. Außerdem muss die Immoblilie beim Kauf eine schlechte Energieeffizienzklasse von F, G oder H im Energieausweis ausweisen. Wichtig: Falls Sie ein Darlehen aus diesem Programm in Anspruch nehmen, verpflichten Sie sich gegenüber der KfW dazu, dass Sie die geförderte Immobilie binnen 4 1/2 Jahren energetisch modernisieren und mindestens den Standard KfW 70 EE erreichen. (Stand 10/24).
Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen. Sie können mit einem Kind, plus eine Darlehenssumme von 100.000,- Euro beziehen. Ab zwei Kindern beträgt die Darlehenssumme 125.000,- Euro, ab drei Kindern erhalten Sie die Maximalsumme in Höhe von 150.000,- Euro. Aktuell liegt Ihr Zins ca. ein bis zwei Prozentpunkte unter Marktniveau.
Der größte Vorteil dieses Programms ist aber, dass Sie es für die verflichtenden, energietischen Modernisierungen mit dem Programm 261 kombinieren können. Hier erhalten Sie je nach erreichtem Effizienzhausstandard nur ein vergünstigtes Darlehen oder sogar einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 25% Ihrer förderfähigen Gesamtkosten. Falls Ihr Gebäude definitionsgemäß zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland gehört, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um weitere 10% durch den „WPB-Bonus“. Dieser Bonus für „Worst Performing Buildings“ kann in der Regel dann beantragt werden, wenn Ihr Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
→ die Sanierung zum KfW Effizienzhaus / Programm 261

124 – Wohneigentumsprogramm
Unabhängig von Zustand oder Alter der Immobilie bietet die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Modernisierung & Sanierung
Sie möchten Ihr Eigenheim sanieren? Hier kommt es vor allem darauf an, im welchem Umfang Sie Sanierungsarbeiten planen. Abhängig davon kann das für Sie zuständige Förderinstitut klar abgegrenzt werden. Einen Überblick auf einer Seite finden Sie im „One-Pager Sanierung“ und im „Leitfaden energetische Sanierung“.
Hier klicken für:
→ die Sanierung zum KfW Effizienzhaus
→ Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchsschutz
→ Link zum Blog des Ökozentrum NRW mit Excel-Förderrechner für die Höhe Ihrer BEG-Förderung
Modernisierung in mehreren Schritten / Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
In der Praxis stehen meist einzelne Maßnahmen wie der Austausch von Heizung, Fenstern oder eine Dachdämmung an. Für einen reinen Austausch der Heizanlage ist seit Anfang 2024 die KfW zuständig. Nähere Infos finden Sie weiter unten im Text neben dem KfW-Logo.
Für alle anderen Einzelmaßnahmen erhalten Sie Direktzuschüsse vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Förderung können Sie in Anspruch nehmen für:
- den Austausch von Fenstern
- die Dämmung von Wänden und Decken
- die Dämmung von Dächern eine oder neue Dacheindeckung
- die Optimierung Ihrer Anlagentechnik (außer Heizung)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz Ihrer vorhandenen Heizungsanlage
- weitere Manßnahmen, hier nicht näher behandelt
Ausschlaggebend für eine Förderung durch das BAFA ist auch, ob für Ihr Gebäude ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt. Daher ein kleiner Exkurs zu dieser Besonderheit:
Wer schon vor Durchführung einzelner Maßnahmen eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater in Anspruch nimmt und sich einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ausstellen lässt, erhält für bestimmte Einzelmaßnahmen fünf Prozentpunkte höheren Fördersatz und kann Förderung für die doppelte Höhe an Gesamtkosten beantragen. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von Ihrem Energieberater ausgestellt und separat abgerechnet. Meist rechnet sich dieser Schritt schnell, denn die Kosten für den iSFP werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 ,- EUR mit 80% bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Höchstgrenze 1.700,- EUR bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten).
BAFA-Zuschüsse können jährlich für Maßnahmen in Höhe von 30.000,- EUR bzw. maximal 60.000,- EUR (bei Vorliegen eines iSFP individueller Sanierungsfahrplan) beantragt werden. Sie erhalten für Ihre Investition einen Zuschuss in Höhe von 15% (20% mit iSFP) auf Ihre förderfähigen Gesamtkosten (Stand 10/24). Das BAFA stellt für Sie eine kompakte Übersicht über die geförderten Maßnahmen und die Höhe der Zuschüsse zur Verfügung.
Tipp zur Finanzierung:
BAFA-Zuschüsse werden erst nach Fertigstellung der beantragten Maßnahmen ausbezahlt. Sie müssen den Zuschussanteil an den Gesamtkosten daher entweder aus Eigenmitteln zahlen oder vorfinanzieren. Zum Ausgleich dieses „Nachteils“ wurde Anfang 2024 das KfW-Kreditprogramm 358 geschaffen, Details weiter unten im Text. Sobald Sie einen Bewilligungsbescheid des BAFA in den Händen halten können Sie dieses Programm nutzen.
Wichtiger Hinweis für handwerklich geschickte Immobilienbesitzer:
Seit 01.01.2023 können Sie sämtliche Arbeiten auch in Eigenleistung durchführen und Zuschüsse beim BAFA in Höhe der Materialkosten beantragen. Nach Abschluss der Maßnahmen muss aber in jedem Fall ein Energieberater die fachgerechte Durchführung der Arbeiten prüfen. Die Kosten für den Energieberater werden zu 50% bezuschusst und können gleich mit dem Erstantrag beim BAFA angemeldet werden.

458 – Heizungsförderung für Privatversonen
Der Austausch von Heizungen in bestehenden Immobilien wird seit Anfang 2024 von der KfW abgewickelt. Mit dem Zuschuss „458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ fördert die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme für Gesamtkosten in Höhe von bis zu 30.000,- EUR mit sehr hohen Investitionszuschüssen. Bei einem Umstieg bis zum 31.12.2028 können Sie mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 50% rechnen (30% Grundförderung + 20% Geschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028). Sofern das zu versteuernde Gesamteinkommen Ihres Haushalts unter 40.000,- EUR liegt, beträgt Ihr Fördersatz aktuell sogar 70% (30% Grundförderung + 20% Geschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028 + 30% einkommensabhängiger Bonus, Kappung bei maximal 70%).
In der Praxis verhindert die niedrige Einkommensgrenze jedoch meist einen Fördersatz größer 50%. Falls Ihre Immobilie mehr als eine Wohneinheit aufweist oder falls Sie einen Heinzungstausch in einer vermieteten Immobilie vornehmen, gelten andere Vorgaben. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema persönlich (Stand 10/24).
Eine Besonderheit bei der Beantragung ist, dass Sie schon vor der Beantragung des Zuschusses zwingend den Heizungstausch Ihrem Installateur beauftragen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen müssen. Falls sich Ihr Heizungsbauer darauf einlässt ist es möglich, z.B. eine auflösende Bedingung in den Vertrag mit aufzunehmen. Für den Fall, dass Sie keine Förderzusage erhalten ist der Lieferungs- oder Leistungsvertrag durch die Aufnahme dieser Bedingung nichtig. Von der KfW akzeptierte Musterformulierungen finden Sie unter den verlinkten Programmbedingungen.
Tipp zur Finanzierung:
Ihr Heizungszuschuss wird erst nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung ausbezahlt. Sie müssen den Zuschussanteil an den Gesamtkosten daher entweder aus Eigenmitteln zahlen oder vorfinanzieren. Zum Ausgleich dieses „Nachteils“ wurde Anfang 2024 das KfW-Kreditprogramm 358 geschaffen, Details weiter unten im Text. Sobald Sie die Zuschusszusage der KfW in den Händen halten können Sie dieses Programm nutzen.

358 – Ergänzungskredit Einzelmaßnahmen
Wenn Sie an Ihrer Immobilie Sanierungsarbeiten in Form von Einzelmaßnahmen durchführen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die vorgenannten Zuschüsse von BAFA und / oder KfW. Nach der Antragstellung erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde eine Bestätigung über die vorgemerkten Zuschüsse und die Höhe der maximal förderfähigen Gesamtkosten. Dieses Dokument nennt sich:
- bei Antragstellung über die BAFA Bewilligungsbescheid
- bei Antragstellung über die KfW Zuschusszusage
Als Inhaber eines oder beider Bescheide können Sie bei der KfW ein Förderdarlehen über das Programm „358 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ beantragen. Die mögliche Darlehenshöhe hängt von den Angaben in Ihrem Bewilligungsbescheid bzw. Ihrer Zuschusszusage ab (Stand 10/24). Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Beantragung eines Darlehens KfW 358 über die Höhe der Gesamtkosten abzüglich Zuschuss –
Ähnlich wie bei einer Finanzierung über Ihre Hausbank erhalten Sie zur Finanzierung Ihres Vorhabens ein Darlehen in Höhe der Gesamtkosten abzüglich Ihrer Zuschüsse. Sie müssen den Zuschuss bis zur Auszahlung aus Eigenmitteln oder anderweitig vorfinanzieren. Dafür dürfen Sie über den Zuschuss nach Auszahlung frei verfügen. - Beantragung eines Darlehens KfW 358 über die Höhe der Gesamtkosten (Zuschuss wird mitfinanziert) –
Sie erhalten ein Darlehen in voller Höhe der förderfähigen Gesamtkosten. Bei dieser Variante müssen Sie Ihren Zuschussanteil nicht anderweitig aufbringen. Als Ausgleich für diesen „Komfort“ verpflichten Sie sich gegenüber der KfW dazu, Ihren Zuschuss spätestens 3 Monate nach Erhalt in voller Höhe als Sondetilgung in das Darlehen KfW 358 einzubringen.

Steuerabzug für Einzelmaßnahmen
Falls Ihre Kosten das jährliche Maximum des BAFA überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, das BAFA schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten macht es Sinn, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Sanierung mit Ziel Effizienzhaus

261 – Bundesförderung effiziente Gebäude
Wenn Sie eine umfassende Sanierung, gar eine Kernsanierung oder eine Umwidmung von Nichtwohnraum zu Wohnraum planen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung der KfW im Programm „261 – Bundesförderung effiziente Gebäude“. Gleich vorab: hier ist die Beauftragung eines kompetenten Energieberaters erforderlich, der Sie bei der Planung ihres Vorhabens unterstützt.
Gemeinsam mit Ihrem Energieberater planen Sie, in welchem Umfang Ihre Sanierung stattfinden soll. Denn je nach erreichtem Effizienzhausstandard erhalten Sie nur ein um zwei bis drei Prozentpunkte vergünstigtes Darlehen oder sogar einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 25% Ihrer förderfähigen Gesamtkosten. Falls Ihr Gebäude definitionsgemäß zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland gehört, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um weitere 10% durch den „WPB-Bonus“. Dieser Bonus für „Worst Performing Buildings“ kann in der Regel dann beantragt werden, wenn Ihr Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
Je nachdem ob Ihre Immobilie nach der Sanierung die Voraussetzung für eine „EE-Klasse“ erfüllt oder nicht können Sie das Programm KfW 261 über 120.000,- EUR bzw. 150.000,- EUR je Wohneinheit, maximal in Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten, beantragen (Definition EE-Klasse der KfW: Eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien deckt mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs ab).
Dieses Programms können Sie mit dem Programm 308 für den Kauf einer Immobilie kombinieren. Hier gelten zuusätzliche Voraussetzungen.
→ Kauf mit Verpflichtung zur energetischen Sanierung / Programm 308

Steuerabzug für Einzelmaßnahmen
Auch hier gilt: Falls Ihre Kosten den Maximalbetrag der KfW überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, die KfW schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten macht es Sinn, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Altersgerecht umbauen und Einbruchsschutz

159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit
Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchsschutzes bietet die KfW vergünstigte Darlehen über das Programm „159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit“ an. Die Zinsverbilligung fällt deutlich geringer aus als bei einer Sanierung zum Effizienzhaus, allerdings liegt Ihr Darlehenszins immer noch ca. einen Prozentpunkt unter Marktniveau.
Sie erhalten bis zu 50.000,- EUR je Wohnreinheit mit einer Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren. Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 30 Jahren zurückbezahlt sein. In der Praxis bleibt auch dieses Programm oft ungenutzt. Falls sie größere Maßnahmen wie z.B. einen Badumbau planen kann sich ein Förderdarlehen im KfW 159 lohnen. Sie sollten jedoch vorher klären, ob Ihr Handwerker nach der Durchführung der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung für die KfW ausstellen kann.
Neubau
Bei einem Neubauvorhaben sind für Sie zwei Anlaufstellen relevant: Die KfW und die Bayern LABO.

297 – Klimafreundlicher Neubau &
300 – Wohneigentum für Familien
Von der KfW erhalten Sie zinsgünstige Förderkredite. Im Programm „297 – Klimafreundlicher Neubau“ (Stand 10/24) liegt Ihr Zins ca. 1/2 Prozent unter Marktniveau. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist jedoch ein Neubau mit hohen energetischen Anforderungen.
Pro Wohneinheit haben Sie Anspruch auf eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000,- EUR. Erfüllt Ihr Neubau zusätzlich noch die Anforderungen an ein nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard), so können Sie sogar von 150.000,- EUR Darlehen pro Wohneinheit profitieren. Vor einer Planung mit QNG-Standard empfehle ich jedoch einen frühzeitigen Abgleich von Kosten und Nutzen. In jedem Fall ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen. Rechnen Sie mit Kosten für den Energieberater von mindestens 15.000,- EUR bzw. 20.000,- EUR mit QNG-Standard .
Falls in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und Sie die engen Einkommensgrenzen einhalten können, haben Sie Anspruch auf ein „Upgrade“. Anstatt des Programms 297 können Sie für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit dann das Programm „300 – Wohneigentum für Familien“ nutzen (Stand 10/24). Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen.
Das Programm 300 bietet Ihnen deutlich günstigere Zinsen als das 297. Aktuell liegt Ihr Zins teils ein bis zwei Prozentpunkte unter Marktniveau. Zudem haben Sie mit 170.000,- Euro pro Wohneinheit (220.000,- Euro bei Einhaltung des QNG-Standard) Anspruch auf eine höhere Darlehenssumme. Der Darlehensanspruch und die Einkommensgrenze steigen, sofern in Ihrem Haushalt mehr als ein Kind unter 18 Jahren wohnt. Seit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 16.10.2023 besteht für junge Familien eine realistische Chance, dieses Programm zu erhalten.

296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Seit Oktober gibt es außerdem das Programm „296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Dieses Förderprogramm ist, meiner Einschätzung nach, für den Bau von Einfamilienhäusern komplett uninteressant. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist ein Neubau in einem von der KfW pro Bundesland festgelegten Preisrahmen. Zusätzlich müssen Sie sehr strenge Vorgaben der KfW zur Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von Ihrer geplanten Wohnfläche einhalten. So sind Sie z.B. ab 85 m² Wohnfläche verpflichtet, vier 4 Wohnräume von mindestens 10 m² bis maximal 15 m² vorweisen – Küche/Wohnküche, Bad und Flur zählen nicht! Dieses Programm eigenet sich möglicherweise noch für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen, falls Sie zu diesen Vorgaben eine Wohnung mit vernünftigem Schnitt finden. Daher gehe ich für Sie nicht näher auf die Programmbedingungen ein.
Pro Wohneinheit haben Sie Anspruch auf eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000,- EUR. Für die Beantragung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen (Stand 10/24).

Wohnungsbauprogramm, Zinsverbilligungsprogramm, Zweiterwerbszuschuss
Junge Familien haben für den Neubau der ersten, eigenen Immobilie die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Kinderzuschuss von 7.500,- EUR pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 10/24 siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Abstimmung des Antrags mit Ihrer zuständigen Behörde.

124 – Wohneigentumsprogramm
Unabhängig vom geplanten Effizienzstandard Ihres Bauvorhabens bietet die KfW über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Links und Informationsmaterial
Ich habe in Kurzform sämtliche Informationen zusammengetragen, die Sie für Ihre weiteren Recherchen benötigen.
Zur ersten Indikation für Ihren individuellen Förderanspruch können Sie gerne den „Förder-Check Neubau / Sanierung“ nutzen.
Der „One-Pager Sanierung“ liefert Ihnen auf einer Seite eine Antwort auf die Frage, für welche Sanierungsmaßnahme Sie welche Förderung bekommen.
Für Detailfragen zu einzelnen Programmen oder zur Kombination von Förderungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
unterstützt Sie hauptsächlich durch die Gewährung von günstigen Darlehen, mit oder ohne Zuschüsse zur Tilgung. Ihre Förderung fällt besonders hoch aus, wenn Sie eine „Effizienzhaus-Stufe“ erreichen.
→ KfW 124: Wohneigentumsprogramm
→ KfW 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit
→ KfW 261: Energieeffizient Sanieren
→ KfW 296: Neubau im Niedrigpreissegment
→ KfW 297: Klimafreundlicher Neubau
→ KfW 300: Wohneigentum für Familien
→ KfW 358: Einzelm. Ergänzungskredit

Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bezuschusst vor allem energetische Sanierungen an Ihrer Immobilie. Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihre Immobilie umfassend renovieren. Auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Heizung werden gefördert.
→ Übersicht Zuschüsse BAFA
→ Übersicht Zuschüsse Solarthermie

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt
beziehen wir vor allem dann mit ein, wenn Sie für Ihre Familie erstmals Wohnraum erwerben möchten. Der Antragsprozess wird von Ihrem örtlichen Landratsamt begleitet und ist sehr umfangreich. Die hohen Zuschüsse und extrem günstigen Darlehen relativieren den Aufwand aber.
→ Vorab-Check: Bin ich förderberechtigt?
→ aktuelle Konditionen der BayernLABO
→ Förderstelle Landratsamt Passau
→ Förderstelle Stadt Passau
→ Förderstelle Landratsamt Rottal-Inn
Eigenkapital ansparen und dabei Förderung vom Staat mitnehmen?
Der deutsche Staat unterstützt Sie beim Sparen mit diversen Zuschüssen. Es macht Sinn, dass Sie Ihre Möglichkeiten kennen. Noch wichtiger ist aber, dass die jeweilige Förderung zu Ihren persönlichen Plänen passt.
Sie möchten wissen, wie viel staatliche Förderung Sie konkret nutzen können? Um Ihren Anspruch zu ermitteln benötige ich nur ein paar wenige Angaben.
Eine kurze Übersicht über die vier häufigsten Sparförderungen (4P) habe ich gleich hier beigefügt.

“Lieber eine Stunde über Geld nachdenken, als eine Stunde für Geld arbeiten.”
JOHN D. ROCKEFELLER

Interesse geweckt?
Dann besprechen wir am besten alles Weitere persönlich.
Ihre Zuschüsse sind nur einen Klick entfernt.
Haftungsausschluss
Letzte Überarbeitung 26.09.2023
Die hier zusammengetragenen Informationen bilden – nach bestem Kenntnisstand und Wissen des Seitenbetreibers – den Stand der Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Überarbeitung ab. Auf künftige Entwicklungen oder anstehende Änderungen kann nur hingewiesen werden, soweit diese bereits bekannt sind. Insofern übernimmt der Seitenbetreiber keine Haftung für zum Zeitpunkt der Überarbeitung nicht bekannte Informationen sowie für die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Seitenbetreiber ist bestrebt, regulatorische Änderungen und neue Informationen bestmöglich und frühzeitig an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen.