Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Kompakte Informationen zu Förderungen für Immobilienkauf, Neubau, Sanierung und den Aufbau von Eigenkapital.

Förderprogramme unterscheiden sich je nach Vorhaben, Gebäudezustand, Einkommen und persönlicher Situation. Wählen Sie den passenden Themenbereich und öffnen Sie anschließend nur die Programme, die für Sie relevant sind. Bei der individuellen Einordnung und Kombination unterstütze ich Sie gerne.
Fördermöglichkeiten im Überblick
Wählen Sie den passenden Bereich. Die einzelnen Programme lassen sich gezielt aufklappen.
Kauf
Ob Kauf einer Bestandsimmobilie oder Ersterwerb vom Bauträger: Baujahr, energetischer Zustand und Planungszeitpunkt bestimmen, welche Programme infrage kommen. Beim Bauträger gelten grundsätzlich die Förderbedingungen des Neubaus; maßgeblich kann der frühere Planungszeitpunkt des Projekts sein.
Für den reinen Erwerb ohne zusätzliche Sanierung ist insbesondere die BayernLabo interessant. Daneben bestehen spezielle KfW-Angebote für Familien, den klimafreundlichen Ersterwerb und den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude. Welche Kombination sinnvoll ist, klären wir am besten anhand Ihres konkreten Vorhabens (Stand: 07/2026).
Wichtig beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie:
Je nach Zustand des Gebäudes und der vorhandenen Heizung können gesetzliche Sanierungspflichten bestehen. Maßgeblich ist nicht allein das Baujahr. Gerne prüfe ich mit Ihnen, welche Pflichten und Fördermöglichkeiten für Ihre Immobilie relevant sind. Einen ersten Überblick bietet auch dieser Artikel zu Sanierungspflichten.
BayernLabo – Zinsverbilligungsprogramm und Kinderzuschuss
Insbesondere junge Familien haben beim Erwerb der ersten eigenen Immobilie, sofern diese im Bundesland Bayern liegt, die Chance auf eine Förderung durch die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt). Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der BayernLabo einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen aber schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung infrage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand. Sie erhalten ein günstiges Förderdarlehen – meist rund 1,50% nom. p.a. unter marktüblichem Zins mit 10 oder 15 Jahren Festchreibung (Stand 07/26, siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLabo) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der BayernLabo Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung und Abstimmung mit Ihrer zuständigen Behörde.
KfW 296 – Klimafreundlicher Ersterwerb im Niedrigpreissegment
Grundsätzlich können Sie, sofern Ihr Bauträger für die Einhaltung der Vorschriften sorgt, beim Ersterwerb einer Wohnung das Programm „296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ nutzen. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist ein Neubau in einem von der KfW pro Bundesland festgelegten Preisrahmen. Zusätzlich müssen strenge Vorgaben der KfW zur Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von Ihrer geplanten Wohnfläche eingehalten werden. So sind Sie z. B. ab 85 m² Wohnfläche verpflichtet, vier Wohnräume von mindestens 10 m² bis maximal 15 m² vorweisen – Küche / Wohnküche, Bad und Flur zählen nicht!
Pro Wohneinheit können Sie ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Für die Beantragung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen. Beim Ersterwerb einer Wohnung übernimmt Ihr Bauträger diese Kosten in der Regel für Sie (Stand 10/24).
KfW 308 – Wohneigentum für Familien: Bestandserwerb
Für den Fall, dass Sie den Erwerb und die spätere Renovierung Ihrer ersten, eigenen Immobilie planen, hat die KfW im Herbst 2024 eine neue Förderung geschaffen. Voraussetzung für die Zulassung zum Programm „308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ ist, dass in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und dass Sie die Einkommensgrenzen einhalten können. Außerdem muss die Immobilie beim Kauf eine schlechte Energieeffizienzklasse von F, G oder H im Energieausweis ausweisen. Wichtig: Falls Sie ein Darlehen aus diesem Programm in Anspruch nehmen, verpflichten Sie sich gegenüber der KfW dazu, dass Sie die geförderte Immobilie innerhalb von viereinhalb Jahren energetisch modernisieren und mindestens den Standard KfW 70 EE erreichen. (Stand 10/24).
Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen. Sie können mit einem Kind, plus eine Darlehenssumme von 100.000,- Euro beziehen. Ab zwei Kindern beträgt die Darlehenssumme 125.000,- Euro, ab drei Kindern erhalten Sie die Maximalsumme in Höhe von 150.000,- Euro. Aktuell liegt Ihr Zins ca. ein bis zwei Prozentpunkte unter Marktniveau.
Der größte Vorteil dieses Programms ist aber, dass Sie es für die verpflichtenden, energetischen Modernisierungen mit dem Programm 261 kombinieren können. Hier erhalten Sie je nach erreichtem Effizienzhausstandard nur ein vergünstigtes Darlehen oder sogar einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 25% Ihrer förderfähigen Gesamtkosten. Falls Ihr Gebäude definitionsgemäß zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland gehört, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um weitere 10% durch den „WPB-Bonus“. Dieser Bonus für „Worst Performing Buildings“ kann in der Regel dann beantragt werden, wenn Ihr Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
Unabhängig von Zustand oder Alter der Immobilie bietet die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000 Euro mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Viele Geschäftsbanken bieten vergleichbare oder günstigere Konditionen. Nur in Einzelfällen, z. B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Modernisierung & Sanierung
Welche Förderung zu Ihrer Sanierung passt, hängt vor allem vom Umfang der geplanten Arbeiten ab. Einzelmaßnahmen werden anders gefördert als eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus. Einen kompakten Einstieg bieten der „One-Pager Sanierung“ und der „Leitfaden energetische Sanierung“.
Direkt zu:
→ die Sanierung zum KfW Effizienzhaus
→ Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchschutz
→ Link zum Blog des Ökozentrum NRW mit Excel-Förderrechner für die Höhe Ihrer BEG-Förderung
Einzelmaßnahmen: Schritt für Schritt modernisieren
BAFA – Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen
In der Praxis stehen meist einzelne Maßnahmen wie der Austausch von Heizung, Fenstern oder eine Dachdämmung an. Für einen reinen Austausch der Heizanlage ist seit Anfang 2024 die KfW zuständig. Nähere Infos finden Sie weiter unten im Text neben dem KfW-Logo.
Für alle anderen Einzelmaßnahmen erhalten Sie Direktzuschüsse vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diese Förderung können Sie in Anspruch nehmen für:
- den Austausch von Fenstern
- die Dämmung von Wänden und Decken
- die Dämmung von Dächern eine oder neue Dacheindeckung
- die Optimierung Ihrer Anlagentechnik (außer Heizung)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz Ihrer vorhandenen Heizungsanlage
- weitere Manßnahmen, hier nicht näher behandelt
Ausschlaggebend für eine Förderung durch das BAFA ist auch, ob für Ihr Gebäude ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt. Daher ein kleiner Exkurs zu dieser Besonderheit:
Wer schon vor Durchführung einzelner Maßnahmen eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater in Anspruch nimmt und sich einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ausstellen lässt, erhält für bestimmte Einzelmaßnahmen fünf Prozentpunkte höheren Fördersatz und kann Förderung für die doppelte Höhe an Gesamtkosten beantragen. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von Ihrem Energieberater ausgestellt und separat abgerechnet. Meist rechnet sich dieser Schritt schnell, denn die Kosten für den iSFP werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 ,- EUR mit 80% bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Höchstgrenze 1.700,- EUR bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten).
BAFA-Zuschüsse können jährlich für Maßnahmen in Höhe von 30.000 Euro bzw. maximal 60.000 Euro (bei Vorliegen eines iSFP individueller Sanierungsfahrplan) beantragt werden. Sie erhalten für Ihre Investition einen Zuschuss in Höhe von 15% (20% mit iSFP) auf Ihre förderfähigen Gesamtkosten (Stand 10/24). Das BAFA stellt für Sie eine kompakte Übersicht über die geförderten Maßnahmen und die Höhe der Zuschüsse zur Verfügung.
Tipp zur Finanzierung:
BAFA-Zuschüsse werden erst nach Fertigstellung der beantragten Maßnahmen ausbezahlt. Sie müssen den Zuschussanteil an den Gesamtkosten daher entweder aus Eigenmitteln zahlen oder vorfinanzieren. Zum Ausgleich dieses „Nachteils“ wurde Anfang 2024 das KfW-Kreditprogramm 358 geschaffen, Details weiter unten im Text. Sobald Sie einen Bewilligungsbescheid des BAFA in den Händen halten können Sie dieses Programm nutzen.
Wichtiger Hinweis für handwerklich geschickte Immobilienbesitzer:
Seit 01.01.2023 können Sie sämtliche Arbeiten auch in Eigenleistung durchführen und Zuschüsse beim BAFA in Höhe der Materialkosten beantragen. Nach Abschluss der Maßnahmen muss aber in jedem Fall ein Energieberater die fachgerechte Durchführung der Arbeiten prüfen. Die Kosten für den Energieberater werden zu 50% bezuschusst und können gleich mit dem Erstantrag beim BAFA angemeldet werden.
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Der Austausch von Heizungen in bestehenden Immobilien wird seit Anfang 2024 von der KfW abgewickelt. Mit dem Zuschuss „458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ fördert die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme für Gesamtkosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro mit sehr hohen Investitionszuschüssen. Bei einem Umstieg bis zum 31.12.2028 können Sie mit einem Zuschuss in Höhe von mindestens 50% rechnen (30% Grundförderung + 20% Geschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028). Sofern das zu versteuernde Gesamteinkommen Ihres Haushalts unter 40.000,- EUR liegt, beträgt Ihr Fördersatz aktuell sogar 70% (30% Grundförderung + 20% Geschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028 + 30% einkommensabhängiger Bonus, Kappung bei maximal 70%).
In der Praxis verhindert die niedrige Einkommensgrenze jedoch meist einen Fördersatz größer 50%. Falls Ihre Immobilie mehr als eine Wohneinheit aufweist oder falls Sie einen Heinzungstausch in einer vermieteten Immobilie vornehmen, gelten andere Vorgaben. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema persönlich (Stand 10/24).
Eine Besonderheit bei der Beantragung ist, dass Sie schon vor der Beantragung des Zuschusses zwingend den Heizungstausch Ihrem Installateur beauftragen und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen müssen. Falls sich Ihr Heizungsbauer darauf einlässt ist es möglich, z. B. eine auflösende Bedingung in den Vertrag mit aufzunehmen. Für den Fall, dass Sie keine Förderzusage erhalten ist der Lieferungs- oder Leistungsvertrag durch die Aufnahme dieser Bedingung nichtig. Von der KfW akzeptierte Musterformulierungen finden Sie unter den verlinkten Programmbedingungen.
Tipp zur Finanzierung:
Ihr Heizungszuschuss wird erst nach Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung ausbezahlt. Sie müssen den Zuschussanteil an den Gesamtkosten daher entweder aus Eigenmitteln zahlen oder vorfinanzieren. Zum Ausgleich dieses „Nachteils“ wurde Anfang 2024 das KfW-Kreditprogramm 358 geschaffen, Details weiter unten im Text. Sobald Sie die Zuschusszusage der KfW in den Händen halten können Sie dieses Programm nutzen.
KfW 358 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen
Wenn Sie an Ihrer Immobilie Sanierungsarbeiten in Form von Einzelmaßnahmen durchführen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf die vorgenannten Zuschüsse von BAFA und / oder KfW. Nach der Antragstellung erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde eine Bestätigung über die vorgemerkten Zuschüsse und die Höhe der maximal förderfähigen Gesamtkosten. Dieses Dokument nennt sich:
- bei Antragstellung über die BAFA Bewilligungsbescheid
- bei Antragstellung über die KfW Zuschusszusage
Als Inhaber eines oder beider Bescheide können Sie bei der KfW ein Förderdarlehen über das Programm „358 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ beantragen. Die mögliche Darlehenshöhe hängt von den Angaben in Ihrem Bewilligungsbescheid bzw. Ihrer Zuschusszusage ab (Stand 10/24). Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Beantragung eines Darlehens KfW 358 über die Höhe der Gesamtkosten abzüglich Zuschuss –
Ähnlich wie bei einer Finanzierung über Ihre Hausbank erhalten Sie zur Finanzierung Ihres Vorhabens ein Darlehen in Höhe der Gesamtkosten abzüglich Ihrer Zuschüsse. Sie müssen den Zuschuss bis zur Auszahlung aus Eigenmitteln oder anderweitig vorfinanzieren. Dafür dürfen Sie über den Zuschuss nach Auszahlung frei verfügen. - Beantragung eines Darlehens KfW 358 über die Höhe der Gesamtkosten (Zuschuss wird mitfinanziert) –
Sie erhalten ein Darlehen in voller Höhe der förderfähigen Gesamtkosten. Bei dieser Variante müssen Sie Ihren Zuschussanteil nicht anderweitig aufbringen. Als Ausgleich für diesen „Komfort“ verpflichten Sie sich gegenüber der KfW dazu, Ihren Zuschuss spätestens 3 Monate nach Erhalt in voller Höhe als Sondetilgung in das Darlehen KfW 358 einzubringen.
Steuerbonus für energetische Einzelmaßnahmen
Falls Ihre Kosten das jährliche Maximum des BAFA überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, das BAFA schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
KfW 261 – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wenn Sie eine umfassende Sanierung, gar eine Kernsanierung oder eine Umwidmung von Nichtwohnraum zu Wohnraum planen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung der KfW im Programm „261 – Bundesförderung effiziente Gebäude“. Gleich vorab: hier ist die Beauftragung eines kompetenten Energieberaters erforderlich, der Sie bei der Planung ihres Vorhabens unterstützt.
Gemeinsam mit Ihrem Energieberater planen Sie, in welchem Umfang Ihre Sanierung stattfinden soll. Denn je nach erreichtem Effizienzhausstandard erhalten Sie nur ein um zwei bis drei Prozentpunkte vergünstigtes Darlehen oder sogar einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 15% Ihrer förderfähigen Gesamtkosten. Falls Ihr Gebäude definitionsgemäß zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland gehört, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um weitere 10% durch den „WPB-Bonus“. Dieser Bonus für „Worst Performing Buildings“ kann in der Regel dann beantragt werden, wenn Ihr Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
Je nachdem ob Ihre Immobilie nach der Sanierung die Voraussetzung für eine „EE-Klasse“ erfüllt oder nicht können Sie das Programm KfW 261 über 120.000 Euro bzw. 150.000 Euro je Wohneinheit, maximal in Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten, beantragen (Definition EE-Klasse der KfW: Eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien deckt mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs ab).
Dieses Programm können Sie mit dem Programm 308 für den Kauf einer Immobilie kombinieren. Hier gelten zusätzliche Voraussetzungen.
→ Kauf mit Verpflichtung zur energetischen Sanierung / Programm 308
Steuerbonus ergänzend zur Effizienzhaus-Sanierung
Auch hier gilt: Falls Ihre Kosten den Maximalbetrag der KfW überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, die KfW schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten ist es sinnvoll, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Barriereabbau und Einbruchschutz
KfW 159 – Altersgerecht umbauen
Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchsschutzes bietet die KfW vergünstigte Darlehen über das Programm „159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit“ an. Die Zinsverbilligung fällt deutlich geringer aus als bei einer Sanierung zum Effizienzhaus, allerdings liegt Ihr Darlehenszins immer noch ca. einen Prozentpunkt unter Marktniveau.
Sie erhalten bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit mit einer Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren. Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 30 Jahren zurückbezahlt sein. In der Praxis bleibt auch dieses Programm oft ungenutzt. Falls sie größere Maßnahmen wie z. B. einen Badumbau planen kann sich ein Förderdarlehen im KfW 159 lohnen. Sie sollten jedoch vorher klären, ob Ihr Handwerker nach der Durchführung der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung für die KfW ausstellen kann.
Neubau
Bei einem Neubau sind vor allem zwei Förderinstitute relevant: die KfW und – bei Vorhaben in Bayern – die BayernLabo. Welches Programm passt, hängt unter anderem vom Effizienzstandard, der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Baukosten ab.
KfW 297 und 300 – Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentum für Familien
Von der KfW erhalten Sie zinsgünstige Förderkredite. Im Programm „297 – Klimafreundlicher Neubau“ (Stand 10/24) liegt Ihr Zins ca. 1/2 Prozent unter Marktniveau. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist jedoch ein Neubau mit hohen energetischen Anforderungen.
Pro Wohneinheit können Sie ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Erfüllt Ihr Neubau zusätzlich noch die Anforderungen an ein nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard), so können Sie sogar von 150.000 Euro Darlehen pro Wohneinheit profitieren. Vor einer Planung mit QNG-Standard empfehle ich jedoch einen frühzeitigen Abgleich von Kosten und Nutzen. In jedem Fall ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen. Rechnen Sie mit Kosten für den Energieberater von mindestens 15.000,- EUR bzw. 20.000,- EUR mit QNG-Standard .
Falls in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und Sie die engen Einkommensgrenzen einhalten können, haben Sie Anspruch auf ein „Upgrade“. Anstatt des Programms 297 können Sie für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit dann das Programm „300 – Wohneigentum für Familien“ nutzen (Stand 10/24). Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen.
Das Programm 300 bietet Ihnen deutlich günstigere Zinsen als das 297. Aktuell liegt Ihr Zins teils ein bis zwei Prozentpunkte unter Marktniveau. Zudem haben Sie mit 170.000,- Euro pro Wohneinheit (220.000,- Euro bei Einhaltung des QNG-Standard) Anspruch auf eine höhere Darlehenssumme. Der Darlehensanspruch und die Einkommensgrenze steigen, sofern in Ihrem Haushalt mehr als ein Kind unter 18 Jahren wohnt. Seit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 16.10.2023 besteht für junge Familien eine realistische Chance, dieses Programm zu erhalten.
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Seit Oktober gibt es außerdem das Programm „296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Dieses Förderprogramm ist meiner Einschätzung nach für den Bau von Einfamilienhäusern komplett uninteressant. Voraussetzung für die Genehmigung dieses Förderdarlehens ist ein Neubau in einem von der KfW pro Bundesland festgelegten Preisrahmen. Zusätzlich müssen Sie sehr strenge Vorgaben der KfW zur Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von Ihrer geplanten Wohnfläche einhalten. So sind Sie z. B. ab 85 m² Wohnfläche verpflichtet, vier Wohnräume von mindestens 10 m² bis maximal 15 m² vorweisen – Küche/Wohnküche, Bad und Flur zählen nicht! Dieses Programm eigenet sich möglicherweise noch für den Ersterwerb von Eigentumswohnungen, falls Sie zu diesen Vorgaben eine Wohnung mit vernünftigem Schnitt finden. Daher gehe ich für Sie nicht näher auf die Programmbedingungen ein.
Pro Wohneinheit können Sie ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro. Für die Beantragung der Förderung ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen (Stand 10/24).
BayernLabo – Zinsverbilligungsprogramm und Kinderzuschuss
Junge Familien haben für den Neubau der ersten, eigenen Immobilie die Chance auf eine Förderung durch die BayernLabo. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der BayernLabo einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung infrage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Kinderzuschuss von 7.500 Euro pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 10/24 siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLabo) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der BayernLabo Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Abstimmung des Antrags mit Ihrer zuständigen Behörde.
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
Unabhängig vom geplanten Effizienzstandard Ihres Bauvorhabens bietet die KfW über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000 Euro mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Viele Geschäftsbanken bieten vergleichbare oder günstigere Konditionen. Nur in Einzelfällen, z. B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Links und Informationsmaterial
Hier finden Sie verlässliche Einstiegsangebote für Ihre weitere Recherche: einen Förder-Check, einen Leitfaden zur energetischen Sanierung und eine kompakte Maßnahmenübersicht. Für Detailfragen und die sinnvolle Kombination mehrerer Programme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
unterstützt Sie hauptsächlich durch die Gewährung von günstigen Darlehen, mit oder ohne Zuschüsse zur Tilgung. Ihre Förderung fällt besonders hoch aus, wenn Sie eine „Effizienzhaus-Stufe“ erreichen.
→ KfW 124: Wohneigentumsprogramm
→ KfW 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit
→ KfW 261: Energieeffizient Sanieren
→ KfW 296: Neubau im Niedrigpreissegment
→ KfW 297: Klimafreundlicher Neubau
→ KfW 300: Wohneigentum für Familien
→ KfW 358: Einzelm. Ergänzungskredit

Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bezuschusst vor allem energetische Sanierungen an Ihrer Immobilie. Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihre Immobilie umfassend renovieren. Auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Heizung werden gefördert.
→ Übersicht Zuschüsse BAFA
→ Übersicht Zuschüsse Solarthermie

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt
beziehen wir vor allem dann mit ein, wenn Sie für Ihre Familie erstmals Wohnraum erwerben möchten. Der Antragsprozess wird von Ihrem örtlichen Landratsamt begleitet und ist sehr umfangreich. Die hohen Zuschüsse und extrem günstigen Darlehen relativieren den Aufwand aber.
→ Vorab-Check: Bin ich förderberechtigt?
→ aktuelle Konditionen der BayernLabo
→ Förderstelle Landratsamt Passau
→ Förderstelle Stadt Passau
→ Förderstelle Landratsamt Rottal-Inn
Eigenkapital aufbauen und staatliche Förderung nutzen
Auch beim Aufbau von Eigenkapital können staatliche Zuschüsse helfen. Entscheidend ist, dass die gewählte Sparförderung zu Ihren persönlichen Zielen und Ihrem Zeitplan passt.
Für eine erste Einschätzung Ihres individuellen Anspruchs benötige ich nur wenige Angaben.
Eine kompakte Übersicht über die vier häufigsten Sparförderungen finden Sie in der „Übersicht 4P“.

“Lieber eine Stunde über Geld nachdenken, als eine Stunde für Geld arbeiten.”
JOHN D. ROCKEFELLER

Welche Förderung passt zu Ihnen?
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen und sinnvoll kombiniert werden können.
Haftungsausschluss
Letzte redaktionelle Überarbeitung: Juli 2026
Die hier zusammengetragenen Informationen bilden – nach bestem Kenntnisstand und Wissen des Seitenbetreibers – den Stand der Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Überarbeitung ab. Auf künftige Entwicklungen oder anstehende Änderungen kann nur hingewiesen werden, soweit diese bereits bekannt sind. Insofern übernimmt der Seitenbetreiber keine Haftung für zum Zeitpunkt der Überarbeitung nicht bekannte Informationen sowie für die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Seitenbetreiber ist bestrebt, regulatorische Änderungen und neue Informationen bestmöglich und frühzeitig an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen.