Kennen Sie Ihren Förderanspruch?
Informationen und Links zu Zuschüssen für Kauf, Neubau und Renovierung sowie für das Ansparen von Eigenkapital.
Sie planen eine konkrete Investition? Sie möchten sparen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen? Zunächst ist es wichtig herauszufinden, welche Förderungen für Sie tatsächlich in Frage kommen. Die wichtigsten Fakten habe ich für Sie auf einer Seite zusammengetragen.
Mit einem Klick zum Überblick
Wählen Sie Ihr Thema:
Kauf
Wenn Sie eine Immobilie kaufen bestimmt das Baujahr maßgeblich Ihre Möglichkeiten zur Förderung. Für einen Kauf vom Bauträger gelten die gleichen Bedingungen wie beim Neubau. In Abhängigkeit davon wann Ihr Bauträger das Projekt geplant hat kann es auch vorkommen, dass die Förderlandschaft zum Zeitpunkt der Planung (oft ein oder zwei Jahre in der Vergangenheit) gültig ist. Im Zweifelsfall unterstütze ich Sie gerne bei der Abstimmung.
Für den reinen Kauf von gebrauchten Immobilien ohne zusätzliche Sanierung gibt es aktuell (Stand 09/23) keine sonderlich lohnenden Fördermöglichkeiten. Mit einer Ausnahme:
Insbesondere junge Familien haben beim Erwerb der ersten eigenen Immobilie, sofern diese im Bundesland Bayern liegt, die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO (Bayerische Landesbodenkreditanstalt). Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen aber schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Zweiterwerbszuschuss von bis zu 50.000,- EUR, zusätzliche 7.500,- EUR Zuschuss pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 09/23, siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung und Abstimmung mit Ihrer zuständigen Behörde.
Unabhängig von Zustand oder Alter der Immobilie bietet die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Modernisierung & Sanierung
Sie möchten Ihr Eigenheim sanieren? Hier kommt es vor allem darauf an, im welchem Umfang Sie Sanierungsarbeiten planen. Abhängig davon kann das für Sie zuständige Förderinstitut klar abgegrenzt werden. Einen Überblick auf einer Seite finden Sie im „One-Pager Sanierung“.
Hier klicken für:
→ die Sanierung zum KfW Effizienzhaus
→ Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchsschutz
Modernisierung in mehreren Schritten / Einzelmaßnahmen
In der Praxis stehen meist einzelne Maßnahmen wie Heizung, Fenster oder Dachdämmung an. Für Einzelmaßnahmen erhalten Sie Direktzuschüsse vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). BAFA-Zuschüsse können jährlich für Maßnahmen in Höhe von maximal 60.000,- EUR beantragt werden.
Die Fördersätze unterscheiden sich je nach geplanter Maßnahme. So erhalten sie z.B. bis zu 40% Zuschuss für einen Heizungstausch und bis zu 20% Zuschuss für neue Fenster (Stand 09/23, vergleiche aktuelle Übersicht des BAFA über Zuschüsse). Seit 01.01.2023 können Sie sämtliche Arbeiten auch in Eigenleistung durchführen und Zuschüsse beim BAFA in Höhe der Materialkosten beantragen. Nach Abschluss der Maßnahmen muss aber in jedem Fall ein Energieberater die fachgerechte Durchführung der Arbeiten prüfen. Die Kosten für den Energieberater werden zu 50% bezuschusst und können gleich mit dem Erstantrag beim BAFA angemeldet werden.
An dieser Stelle noch ein Tipp: Sie sollten Ihren Energieberater frühzeitig miteinbeziehen. Wer schon vor Durchführung einzelner Maßnahmen eine Vor-Ort-Beratung durch den Energieberater in Anspruch nimmt und sich einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ausstellen lässt, erhält für bestimmte Einzelmaßnahmen fünf Prozentpunkte höheren Fördersatz. Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von Ihrem Energieberater ausgestellt und separat abgerechnet. Meist rechnet sich dieser Schritt aber schnell, denn die Kosten für den iSFP werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 ,- EUR mit 80% bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Höchstgrenze 1.700,- EUR bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten).
Falls Ihre Kosten das jährliche Maximum des BAFA überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, das BAFA schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten macht es Sinn, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Sanierung mit Ziel Effizienzhaus
Wenn Sie eine umfassende Sanierung, gar eine Kernsanierung oder eine Umwidmung von Nichtwohnraum zu Wohnraum planen haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung der KfW im Programm „261 – Bundesförderung effiziente Gebäude“. Gleich vorab: hier ist die Beauftragung eines kompetenten Energieberaters erforderlich, der Sie bei der Planung ihres Vorhabens unterstützt.
Gemeinsam mit Ihrem Energieberater planen Sie, in welchem Umfang Ihre Sanierung stattfinden soll. Denn je nach erreichtem Effizienzhausstandard erhalten Sie nur ein um zwei bis drei Prozentpunkte vergünstigtes Darlehen oder sogar einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 25% Ihrer förderfähigen Gesamtkosten. Falls Ihr Gebäude definitionsgemäß zu den energetisch schlechtesten 25% in Deutschland gehört, erhöht sich Ihr Tilgungszuschuss um weitere 10% durch den „WPB-Bonus“. Dieser Bonus für „Worst Performing Buildings“ kann in der Regel dann beantragt werden, wenn Ihr Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt.
Je nachdem ob Ihre Immobilie nach der Sanierung die Voraussetzung für eine „EE-Klasse“ erfüllt oder nicht können Sie das Programm KfW 261 über 120.000,- EUR bzw. 150.000,- EUR je Wohneinheit, maximal in Höhe Ihrer förderfähigen Gesamtkosten, beantragen (Definition EE-Klasse der KfW: Eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien deckt mindestens 65 % des Gebäude-Energiebedarfs ab).
Auch hier gilt: Falls Ihre Kosten den Maximalbetrag der KfW überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag steuerlich geltend machen. Sie haben bereits saniert und es versäumt, die KfW schon vorab miteinzubeziehen? Der große Vorteil bei der steuerlichen Förderung ist: Im Gegensatz zu allen anderen Förderprodukten können Sie den Steuerabzug auch noch nach Durchführung der Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten macht es Sinn, dieses Vorhaben zunächst mit Ihrem steuerlichen Berater zu besprechen.
Altersgerecht umbauen und Einbruchsschutz
Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchsschutzes bietet die KfW vergünstigte Darlehen über das Programm „159 – Altersgerecht Umbauen – Kredit“ an. Die Zinsverbilligung fällt deutlich geringer aus als bei einer Sanierung zum Effizienzhaus, allerdings liegt Ihr Darlehenszins immer noch ca. einen Prozentpunkt unter Marktniveau.
Sie erhalten bis zu 50.000,- EUR je Wohnreinheit mit einer Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren. Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 30 Jahren zurückbezahlt sein. In der Praxis bleibt auch dieses Programm oft ungenutzt. Falls sie größere Maßnahmen wie z.B. einen Badumbau planen kann sich ein Förderdarlehen im KfW 159 lohnen. Sie sollten jedoch vorher klären, ob Ihr Handwerker nach der Durchführung der Arbeiten eine Fachunternehmererklärung für die KfW ausstellen kann.
Neubau
Bei einem Neubauvorhaben sind für Sie zwei Anlaufstellen relevant: Die KfW und die Bayern LABO.
Von der KfW erhalten Sie zinsgünstige Förderkredite. Im Programm „297 – Klimafreundlicher Neubau“ (Stand 09/23) liegt Ihr Zins teils zwei bis drei Prozentpunkte unter Marktniveau, Voraussetzung ist jedoch ein Neubau mit hohen energetischen Anforderungen.
Pro Wohneinheit haben Sie Anspruch auf eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000,- EUR. Erfüllt Ihr Neubau zusätzlich noch die Anforderungen an ein nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard), so können Sie sogar von 150.000,- EUR Darlehen pro Wohneinheit profitieren. Vor einer Planung mit QNG-Standard empfehle ich jedoch einen frühzeitigen Abgleich von Kosten und Nutzen. In jedem Fall ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der letzten Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen.
Falls in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und Sie die engen Einkommensgrenzen einhalten können, haben Sie Anspruch auf ein „Upgrade“. Anstatt des Programms 297 können Sie dann das Programm „300 – Wohneigentum für Familien“ nutzen (Stand 10/23). Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen.
Das Programm 300 bietet Ihnen zwar fast die selben Zinsen wie das 297, allerdings haben Sie mit 170.000,- Euro pro Wohneinheit (220.000,- Euro bei Einhaltung des QNG-Standard) Anspruch auf eine höhere Darlehenssumme. Der Darlehensanspruch und die Einkommensgrenze steigen, sofern in Ihrem Haushalt mehr als ein Kind unter 18 Jahren wohnt. Seit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 16.10.2023 besteht für Familien eine realistische Chance, dieses Programm zu nutzen.
Junge Familien haben für den Neubau der ersten, eigenen Immobilie die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.
Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Kinderzuschuss von 7.500,- EUR pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 09/23 siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.
Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Abstimmung des Antrags mit Ihrer zuständigen Behörde.
Unabhängig vom geplanten Effizienzstandard Ihres Bauvorhabens bietet die KfW über das Programm „124 – Wohneigentumsprogramm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.
In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.
Links und Informationsmaterial
Ich habe in Kurzform sämtliche Informationen zusammengetragen, die Sie für Ihre weiteren Recherchen benötigen.
Zur ersten Indikation für Ihren individuellen Förderanspruch können Sie gerne den „Förder-Check Neubau / Sanierung“ nutzen.
Der „One-Pager Sanierung“ liefert Ihnen auf einer Seite eine Antwort auf die Frage, für welche Sanierungsmaßnahme Sie welche Förderung bekommen.
Für Detailfragen zu einzelnen Programmen oder zur Kombination von Förderungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
unterstützt Sie hauptsächlich durch die Gewährung von günstigen Darlehen, mit oder ohne Zuschüsse zur Tilgung. Ihre Förderung fällt besonders hoch aus, wenn Sie eine „Effizienzhaus-Stufe“ erreichen.
→ KfW 124: Wohneigentumsprogramm
→ KfW 159: Altersgerecht Umbauen – Kredit
→ KfW 261: Energieeffizient Sanieren
→ KfW 297: Klimafreundlicher Neubau
→ KfW 300: Wohneigentum für Familien
Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
bezuschusst vor allem energetische Sanierungen an Ihrer Immobilie. Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihre Immobilie umfassend renovieren. Auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder Heizung werden gefördert.
→ Übersicht Zuschüsse BAFA
→ Übersicht Zuschüsse Solarthermie
Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt
beziehen wir vor allem dann mit ein, wenn Sie für Ihre Familie erstmals Wohnraum erwerben möchten. Der Antragsprozess wird von Ihrem örtlichen Landratsamt begleitet und ist sehr umfangreich. Die hohen Zuschüsse und extrem günstigen Darlehen relativieren den Aufwand aber.
→ Vorab-Check: Bin ich förderberechtigt?
→ aktuelle Konditionen der BayernLABO
→ Förderstelle Landratsamt Passau
→ Förderstelle Stadt Passau
→ Förderstelle Landratsamt Rottal-Inn
Eigenkapital ansparen und dabei Förderung vom Staat mitnehmen?
Der deutsche Staat unterstützt Sie beim Sparen mit diversen Zuschüssen. Es macht Sinn, dass Sie Ihre Möglichkeiten kennen. Noch wichtiger ist aber, dass die jeweilige Förderung zu Ihren persönlichen Plänen passt.
Sie möchten wissen, wie viel staatliche Förderung Sie konkret nutzen können? Um Ihren Anspruch zu ermitteln benötige ich nur ein paar wenige Angaben.
Eine kurze Übersicht über die vier häufigsten Sparförderungen (4P) habe ich gleich hier beigefügt.
“Lieber eine Stunde über Geld nachdenken, als eine Stunde für Geld arbeiten.”
JOHN D. ROCKEFELLER
Interesse geweckt?
Dann besprechen wir am besten alles Weitere persönlich.
Ihre Zuschüsse sind nur einen Klick entfernt.
Haftungsausschluss
Letzte Überarbeitung 26.09.2023
Die hier zusammengetragenen Informationen bilden – nach bestem Kenntnisstand und Wissen des Seitenbetreibers – den Stand der Fördermöglichkeiten zum Zeitpunkt der Überarbeitung ab. Auf künftige Entwicklungen oder anstehende Änderungen kann nur hingewiesen werden, soweit diese bereits bekannt sind. Insofern übernimmt der Seitenbetreiber keine Haftung für zum Zeitpunkt der Überarbeitung nicht bekannte Informationen sowie für die Vollständigkeit, Korrektheit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Der Seitenbetreiber ist bestrebt, regulatorische Änderungen und neue Informationen bestmöglich und frühzeitig an dieser Stelle zur Verfügung zu stellen.