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Kennen Sie Ihren Förderanspruch?

Informationen und Links zu Zuschüssen für Kauf, Neubau und Renovierung sowie für das Ansparen von Eigenkapital.

Sie planen eine konkrete Investition? Sie möchten sparen und sich dabei vom Staat unterstützen lassen? Zunächst ist es wichtig herauszufinden, welche Förderungen für Sie tatsächlich in Frage kommen. Die wichtigsten Fakten habe ich für Sie auf einer Seite zusammengetragen.

Kauf


Wenn Sie eine Immobilie kaufen bestimmt das Baujahr maßgeblich Ihre Möglichkeiten zur Förderung. Für einen Kauf vom Bauträger gelten die gleichen Bedingungen wie beim Neubau. In Abhängigkeit davon wann Ihr Bauträger das Projekt geplant hat kann es auch vorkommen, dass die Förderlandschaft zum Zeitpunkt der Planung (oft ein oder zwei Jahre in der Vergangenheit) gültig ist. Im Zweifelsfall unterstütze ich Sie gerne bei der Abstimmung.

Für den reinen Kauf von gebrauchten Immobilien ohne zusätzliche Sanierung gibt es aktuell (Stand 09/23) keine sonderlich lohnenden Fördermöglichkeiten. Mit einer Ausnahme:

Insbesondere junge Familien haben beim Erwerb der ersten eigenen Immobilie, sofern diese im Bundesland Bayern liegt, die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO (Bayerische Landesbodenkreditanstalt). Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen aber schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.

Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Zweiterwerbszuschuss von bis zu 50.000,- EUR, zusätzliche 7.500,- EUR Zuschuss pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 09/23, siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.

Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung und Abstimmung mit Ihrer zuständigen Behörde.

Unabhängig von Zustand oder Alter der Immobilie bietet die staatliche KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über das Programm „124 – Wohn­eigentums­programm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.

In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.

Neubau

Bei einem Neubauvorhaben sind für Sie zwei Anlaufstellen relevant: Die KfW und die Bayern LABO.

Von der KfW erhalten Sie zinsgünstige Förderkredite. Im Programm „297 – Klimafreundlicher Neubau“ (Stand 09/23) liegt Ihr Zins teils zwei bis drei Prozentpunkte unter Marktniveau, Voraussetzung ist jedoch ein Neubau mit hohen energetischen Anforderungen.

Pro Wohneinheit haben Sie Anspruch auf eine Darlehenssumme in Höhe von 100.000,- EUR. Erfüllt Ihr Neubau zusätzlich noch die Anforderungen an ein nachhaltiges Gebäude (QNG-Standard), so können Sie sogar von 150.000,- EUR Darlehen pro Wohneinheit profitieren. Vor einer Planung mit QNG-Standard empfehle ich jedoch einen frühzeitigen Abgleich von Kosten und Nutzen. In jedem Fall ist die Beauftragung eines Energieberaters erforderlich. Bitte beachten Sie bei Ihrer Kostenplanung: Die Kosten für den Energieberater müssen Sie seit der letzten Reform der KfW-Programme zu 100% selbst tragen.

Falls in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und Sie die engen Einkommensgrenzen einhalten können, haben Sie Anspruch auf ein „Upgrade“. Anstatt des Programms 297 können Sie dann das Programm „300 – Wohneigentum für Familien“ nutzen (Stand 10/23). Für dieses Programm darf Ihr Haushaltseinkommen (genaue Definition siehe KfW) maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind, betragen.

Das Programm 300 bietet Ihnen zwar fast die selben Zinsen wie das 297, allerdings haben Sie mit 170.000,- Euro pro Wohneinheit (220.000,- Euro bei Einhaltung des QNG-Standard) Anspruch auf eine höhere Darlehenssumme. Der Darlehensanspruch und die Einkommensgrenze steigen, sofern in Ihrem Haushalt mehr als ein Kind unter 18 Jahren wohnt. Seit der beschlossenen Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 16.10.2023 besteht für Familien eine realistische Chance, dieses Programm zu nutzen.

Junge Familien haben für den Neubau der ersten, eigenen Immobilie die Chance auf eine Förderung durch die Bayern LABO. Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist, dass Sie die Einkommensgrenzen der Bayern LABO einhalten. Die Systematik ist etwas komplex, mit einem groben Vorab-Check können Sie Ihre Chancen schon einmal überprüfen. Falls Sie für diese Förderung in Frage kommen müssen Sie sich auf eine genaue Prüfung durch Ihre Stadt oder das örtlich zuständige Landratsamt einstellen.

Dafür lohnt sich der Aufwand gewaltig. Ein Kinderzuschuss von 7.500,- EUR pro Kind und günstige Förderdarlehen, teils mit Festzins von 0,50% nom. p.a. über 15 Jahre (Stand 09/23 siehe tagesaktuelle Konditionenübersicht der BayernLABO) stehen ihnen zu, wenn Sie förderberechtigt sind.

Nicht nur für Sie, auch für Ihre finanzierende Bank bietet ein Darlehen der Bayern LABO Vorteile. Die Sicherstellung der Förderbank erfolgt grundsätzlich im Nachrang. Nachrangdarlehen wirken für Sie fast wie Eigenkapital – sie reduzieren das rechnerische Risiko Ihres Finanzierungspartners und ermöglichen Ihnen dadurch meist sogar bessere Konditionen für die Gesamtfinanzierung. Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung und Abstimmung des Antrags mit Ihrer zuständigen Behörde.

Unabhängig vom geplanten Effizienzstandard Ihres Bauvorhabens bietet die KfW über das Programm „124 – Wohn­eigentums­programm“ ein Darlehen zum marktgängigen Zins für Ihren Immobilienerwerb. Sie erhalten bis zu 100.000,- EUR mit Zinsfestschreibung von fünf oder zehn Jahren, Ihr Darlehen muss aber in jedem Fall spätestens nach 35 Jahren zurückbezahlt sein.

In der Praxis bleibt dieses Programm oft ungenutzt. Die meisten Geschäftsbanken bieten Ihnen Konditionen zu gleichen oder günstigeren Konditionen. Nur in Einzelfällen, z.B. bei Finanzierungen mit sehr wenig Eigenkapital, wird das KfW 124 möglicherweise für Sie relevant.

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